Quid pro quo! Aber wie?

Methodenvorstellung

Der Rechtsgrundsatz «dies für das», wonach eine angemessene Gegenleistung zu erbringen ist, findet auch im Lebensraumschutz Anwendung. Kann die Beeinträchtigung eines Schutzinteresses nicht vermieden werden und ist eine Wiederherstellung nicht möglich, so ist entsprechend Ersatz zu leisten. Doch wie ist dieser Ersatz zu bemessen? Wie sieht die angemessene Gegenleistung aus?

Die präsentierte Methode schliesst eine Lücke und ermöglicht erstmals eine spezifische Quantifizierung des Ersatzbedarf in aquatischen Lebensräumen. Dabei werden Wasserpflanzen als Indikatorstruktur genutzt, um das Ausmass des Eingriffs abzuleiten. Methoden für die Ersatzberechnung im terrestrischen Bereich sind für die Situation in untergetauchten Uferbereichen nicht geeignet.

Ersatzbedarf bei Eingriffen in schutzwürdige aquatische Lebensräume (Umweltrecht in der Praxis, URP 7, 2021). PDF

Methodenbeschrieb zur Bemessung und Umsetzung des Ersatzbedarfes bei Konzessionserneuerungen / Neukonzessionierung von (Hafen-)Anlagen in stehenden Gewässern. Basierend auf den Auswirkungen auf die Ufer- und Unterwasservegetation. PDF

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