Wie die Binde in den Bach gelangt

Bei Untersuchungen an Fliessgewässern und Seen im Siedlungsgebiet werden teilweise unappetitliche Funde gemacht. Liegen etwa Hygieneprodukte im Bach, so sind unsere Gewässerschutzbestimmungen nicht erfüllt und es besteht Handlungsbedarf. Aber wie kommen solche Abfälle überhaupt in unsere Gewässer?

Leider wird die WC-Schüssel noch immer zu oft als Müllschlucker verwendet. So finden sich in den Rechen der Kläranlagen Kondome, Katzenstreu, Zigarettenstummel und Hygieneartikel wie Binden, Windeln, Feuchttüchlein. Solche Feststoffe aus der Siedlungsentwässerung müssen aufwendig entfernt und der Kehrichtverbrennung zugeführt werden.

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Der See ist eine Senke für Abfälle aus der Siedlungsentwässerung.

Die WC-Schüssel kann – etwa bei Starkniederschlagsereignissen – eine direkte Verbindung zum nächstgelegenen Bach sein.

Ob Abfälle auf dem Weg zwischen Verursacher und Kläranlage nun in ein Gewässer gelangen können, hängt von der Art der Abwasserentsorgung ab. Das Abwasser aus der Siedlung wird entweder in Misch- oder in Trennsystemen gesammelt. Bei Mischsystemen wird das häusliche Abwasser, gemischt mit oberflächlich anfallendem Regenwasser von Dächern, Plätzen und Strassen, der Kläranlage zugeführt. In Trennsystemen wird das häusliche Abwasser ebenfalls der Kläranlage zugeleitet. Das Regenwasser gelangt hingegen in einer separaten (vom Abwasser getrennten) Leitung ohne vorgängige Reinigung in das nächstgelegene Gewässer, was unter Einhaltung gewisser Bestimmungen sinnvoll und unproblematisch ist.

Die im WC herunter gespülten Abfälle können nur beim Mischsystem in unsere Gewässer gelangen. Da das Kanalisationsnetz nicht auf das Ableiten des gesamten anfallenden Abwassers dimensioniert werden kann, werden bei Mischsystemen Überlaufbauwerke (Hochwasserentlastungen, Regenbecken) eingebaut. Diese Verhindern bei Starkniederschlagsereignissen die Überlastung bzw. den Rückstau im Kanalisationsnetz. Wo Regenbecken vorhanden sind, können diese die anfallende Abwasserflut kurzfristig zwischenspeichern und nach Abklingen des Starkniederschlagsereignisses kontinuierlich an die Kläranlage abgeben. Sind jedoch keine solchen Anlagen vorhanden oder kann das Abwasservolumen dennoch nicht bewältigt werden, so gelangt das Abwasser über Entlastungsstollen direkt ins Gewässer. Und damit auch diverse Abfälle aus der Siedlungsentwässerung.

 

Gewässerökologische Untersuchungen geben Auskunft über den Zustand der Gewässer und zeigen allfälligen Handlungsbedarf auf.

Zur Vermeidung oder Reduktion schädlicher und lästiger Auswirkungen der Siedlungsentwässerung erarbeiten Gemeinden oder Abwasserverbände den Generellen Entwässerungsplan (GEP). Dieser dient als Instrument für den Vollzug des Gewässerschutzgesetzes bzw. der Gewässerschutzverordnung und ist regelmässig nachzuführen. Bei der konzeptuellen Planung von Regenwasserentlastungen gemäss Richtlinie STORM kommt eine immisionsorientierte Betrachtungsweise ins Spiel. Gewässerökologische Untersuchungen zum Zustand der Gewässers (Lebensgemeinschaft der Wasserwirbellosen, Wasserqualität, Äusserer Aspekt) dienen als Beurteilungsgrundlage und zeigen den Handlungsbedarf auf. Darauf aufbauend können gezielte Massnahmen ergriffen werden, etwa damit Kondome und Binden nicht mehr den Weg in den Bach finden.

 

Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit im Bereich Siedlungsentwässerung finden sie hier.

Download: Richtlinie STORM (kostenpflichtig).

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